Antrag auf Einrichtung eines kommunalen Förderprogrammes für den Einbau von sogenannten Balkonkraftwerken

Strom wird immer teurer. Viele Menschen denken deshalb darüber nach, ihren eigenen Strom zu produzieren, haben jedoch oft nicht den Platz für eine große Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach, es fehlt das Geld, oder aber sie leben in Miet- oder Eigentumswohnungen.

Die Alternative in Zeiten des Klimawandels stellt heute oft Balkonkraftwerke dar. Diese werden auch Mini-PV oder Stecker-Solaranlage genannt.

Eine solches Balkonkraftwerk zu kaufen, rechnet sich in den meisten Fällen schon nach wenigen Jahren. Es wird einfach in eine Steckdose in der Wohnung gesteckt. Sobald Sonnenlicht auf die ein bis zwei Solarmodule trifft, erzeugen sie Strom, den man sofort verbrauchen kann.

Je höher der Preis für den Strom aus dem Netz ist, desto höher ist das Einsparpotential.

2023 lohnt sich der Einbau eines Balkonkraftwerks gleich aus mehreren Gründen.

Erstens: Die Strompreise sind hoch und werden es vermutlich noch lange bleiben.

Zweitens: Die Politik macht Balkonkraftwerke 2023 attraktiver: Die Geräte sind seit 01.01.2023 faktisch von der Umsatzsteuer befreit. Es gilt ein Mehrwertsteuersatz von 0 statt bisher 19% und viele Fachbetriebe geben diesen Rabatt auch an ihre Kunden weiter.

Viele Kommunen und auch einige Bundesländer haben bereits Förderprogramme aufgelegt, die die Anschaffung und den professionellen Einbau von Balkonkraftwerken fördern.

Die Gründe sind klar: Balkonkraftwerke sind geeignet, die Stromversorgung vorhandener Standby-Geräte, den Bedarf von Kühlschrank, Waschmaschine oder Trockner usw. im jeweiligen Haushalt am Tag zu decken. Damit senken sie nicht nur die Kosten für den Verbraucher, sondern auch den Strombedarf in der jeweiligen Region. Insbesondere Letzteres ist angesichts der derzeitigen Versorgungslage und der Befürchtung einer Überlastung der Systeme wichtig.

Die Gründe werden im Übrigen noch dadurch gestützt, dass der Bund aktuelle eine Anhebung der maximalen täglichen Einspeiseleistung von 600 auf 820 KW plant.

Haus- und Wohnungsbesitzer, aber eben auch Mieter in der Gemeinde Wrestedt, würden in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten davon profitieren.

Die Attraktivität der Ansiedlung in unserer Gemeinde würde damit gefördert und die Netzstabilität unterstützt.

Alles Gründe, die für eine kommunale Förderung sprechen, mit der auf gemeindlicher Ebene Anreize für die Installation von Balkonkraftwerken geschaffen werden.

Anzumerken bleibt noch, dass die Installation nicht zwingen auf dem Balkon, sondern praktisch überall, selbst ebenerdig, erfolgen kann.

Unsere Recherchen ergaben unterschiedliche Fördersystem und Fördergeldhöhen.

In einem Durchschnitt und unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde Wrestedt betrachtet, beantragen wir, der Gemeinderat möge folgenden Beschluss fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat bis zum 31.07.23 den Entwurf eines kommunalen Förderprogrammes für die Installation von Balkonkraftwerken zur Entscheidung vorzulegen, dass folgende Parameter beinhaltet:

Gefördert werden maximal 2 Paneels pro Haus oder Wohnung mit einer Leistung von mindesten 600 KW.

Die Förderung ist nur einmalig für jedes Haus bzw. jede Wohnung möglich.

Die Förderhöhe soll 120 Euro pro Paneel betragen.


Der Einbau muss von einem Fachbetrieb, möglichst aus der Region, vorgenommen werden.

Wird ein sogenannter Wieland-Stecker eingebaut, werden die Kosten für dieses zusätzliche Sicherheitstool mit pauschal 20 EURO ebenfalls bezuschusst.

Antragsberechtigt sind die Besitzer bzw. Hauptmieter des Hauses bzw. der Wohnung.

Der Förderperiode soll zunächst ein Jahr betragen und spätestens am 01.012.23 beginnen.

Die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel soll auf eine Summe von maximal 100.000 EURO begrenzt sein.

Über eine Verlängerung des Förderprogramms soll Mitte 2024 neu entschieden werden.

Die Abrechnung der Förderung soll gegen Vorlage der Originalrechnung des jeweiligen Fachbetriebes erfolgen.

Nach Vorlage des Entwurfes für das Förderprogramm soll der Gemeinderat spätestens zum 21.10.23 eine abschließende Entscheidung treffen.

Ziel dieses Antrages ist es, den Bedarf an unstrittig notwendigen weiteren Maßnahmen zum Klimaschutz im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten zu erfüllen und so neben einer Steigerung der Attraktivität der Gemeinde Wrestedt vor allem etwas zum Klimaschutz direkt beizutragen. Der Verweis auf Dritte, die in diesem Bereich eine Zuständigkeit haben, ist aus unserer Sicht wenig hilfreich, da man damit und ohne eigenes aktives Tun, notwendige Maßnahmen nur verschiebt und Probleme nicht löst.

Wir bitten, diesen Antrag den zuständigen Gremien zeitnah zur Entscheidung vorzulegen.